AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Kentzler-Kaschner Dental GmbH

 

1. Geltung

(1)   Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zwischen der Kentzler-Kaschner Dental GmbH (im Folgenden „Verkäuferin") und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Käufer", zusammen „die Parteien"). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2)   Sofern keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall schriftlich getroffen ist, gelten die nachstehenden Bedingungen als Vertragsinhalt. Diese Bedingungen haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer nicht mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen, ist der Käufer verpflichtet, uns rechtzeitig vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich darauf hinzuweisen, dass er die nachstehenden Bedingungen nicht akzeptiert. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so verzichtet der Käufer auf die Geltendmachung seiner entgegenstehenden Geschäftsbedingungen. Schweigen auf Auftragsbestätigungen, die auf abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers verweisen, ist nicht als Einverständnis anzusehen. 

 

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

(1)   Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2)   Die im Online-Shop oder in den Broschüren der Verkäuferin enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Verkäuferin dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Käufer.

(3)   Der Käufer kann das Angebot, über das in den Online-Shop der Verkäuferin integrierte, Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Käufer, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

(4)   Die Verkäuferin kann das Angebot des Käufers innerhalb von zehn Tagen annehmen,

  1. indem sie dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  2. indem sie dem Käufer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Käufer maßgeblich ist, oder
  3. indem sie dem Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Käufer zu laufen und endet mit dem Ablauf des zehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Verkäuferin das Angebot des Käufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Käufer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(5)   Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der Verkäuferin wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Verkäuferin gespeichert und dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Verkäuferin erfolgt nicht.

(6)   Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail, Telefon und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Verkäuferin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Verkäuferin oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(7)   Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Käufer daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

(8)   An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behält sich die Verkäuferin sämtliche Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese dürfen ohne schriftliche Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

(9)   Die Verkäuferin behält sich Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkäufe in ihren Werbeauftritten und auf ihrer Homepage ausdrücklich vor. Der Käufer hat sich vor der Bestellung bei der Verkäuferin über die Richtigkeit zu vergewissern.

(10)   Abweichend vom Online-Shop oder Prospekten bietet die Verkäuferin Produkte an. Diese Angebote der Verkäuferin gelten maximal dreißig (30) Tage oder für den von der Verkäuferin angegebenen Aktionszeitraum. Verträge kommen allein durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung durch die Verkäuferin zustande.

(11)   Der Käufer erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung.  

 

3. Rücktritt vom Vertrag

(1)   Sollte die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil deren Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die Verkäuferin dem Käufer gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn die Verkäuferin mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet.

(2)   Falls die Verkäuferin an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sie oder ihren Lieferanten betreffen, gehindert ist und sie diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. auf Grund von Krieg, Naturkatastrophen, Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen von Lieferanten, so verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Hierüber wird die Verkäuferin den Käufer unverzüglich informieren. Für diesen Fall sind sowohl der Käufer als auch die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

(3)   Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag hat der Käufer der Verkäuferin bereits gelieferte Ware umgehend herauszugeben bzw. auf dessen Kosten an die Verkäuferin zurückzusenden. Sollte dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist der Fall sein, ist die Verkäuferin berechtigt, die Waren an deren Standort in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck darf die Verkäuferin den Standort der Ware betreten. Die Rücknahmekosten trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer diesbezüglich nicht zu.

(4)   Bereits bezahlte Teillieferungen sind vom Rücktrittsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4. Preise, Zahlungen, Aufrechnung

(1)   Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise der Verkäuferin ab Werk und ausschließlich Verladung, Verpackung, Fracht, Entladung und Zöllen oder sonstigen gesetzlichen Abgaben. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Rechnungen über vertragsmäßig vereinbarte Leistungen, welche ohne Umsatzsteuer berechnet werden, behält sich die Verkäuferin vor, die Umsatzsteuer zum gesetzlich gültigen Satz zuzüglich eventueller gesetzlicher oder behördlicher Zuschläge nachzuberechnen, sofern sich die Haltung der Finanzverwaltung zu dem jeweiligen Sachverhalt geändert haben sollte oder eine Betriebsprüfung dies ergeben sollte.

(2)   Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat und die vom Käufer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Käufer die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

(3)   Für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise der Lieferanten der Verkäuferin oder sonstige auf den von der Verkäuferin angebotenen Produkten liegenden Kosten steigen, ist die Verkäuferin berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

(4)   Der Kaufpreis inklusive sämtlicher sonstiger Kosten ist binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung netto fällig, falls keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart ist. Der Käufer ist berechtigt, von der Rechnungssumme ein Skonto in Höhe von zwei (2) Prozent einzubehalten, wenn die Zahlung innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen auf einem Konto der Verkäuferin eingeht. Für Beträge, die im Lastschriftverfahren erbracht werden, erhöht sich das Skonto auf drei (3) Prozent. Ein Skonto auf Dienstleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(5)   Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch der Verkäuferin durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist oder wird, so ist die Verkäuferin berechtigt, alle offenen Forderungen fällig zu stellen und den Käufer aufzufordern, Zug-um-Zug gegen Lieferung die Zahlung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten. Leistet der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, ist die Verkäuferin berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.

(6)   Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem der von der Verkäuferin genannten Konten endgültig verfügbar ist.

(7)   Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(8)   Bei Lieferungen an Käufer mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferungen, die für den Export aus den vorgenannten Gebieten bestimmt sind, ist die Verkäuferin berechtigt, die Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs einer im Inland als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse zu verlangen und die Ware nur gegen Stellung eines Akkreditivs zu liefern.

(9)   Die Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(10)   Die Verkäuferin ist nach ihrer Wahl berechtigt, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail im PDF-Format in Rechnung zu stellen. Die Verkäuferin wird die Rechnungen im PDF-Format an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse senden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt und aktuell ist. Der Käufer ist verpflichtet, die empfangenen PDF- Rechnungen sorgfältig zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler unverzüglich der Verkäuferin mitzuteilen. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch technische Probleme, Übertragungsfehler, Viren oder andere Störungen im Zusammenhang mit dem Versand der Rechnungen im PDF-Format entstehen. Die Übermittlung der Rechnungen im PDF-Format gilt als ordnungsgemäße und wirksame Zustellung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die Versendung von Rechnungen im PDF-Format jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder zu ändern. In einem solchen Fall wird die Verkäuferin den Käufer rechtzeitig darüber informieren und alternative Zustellungswege anbieten.

 

5. Lieferung

(1)   Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Eine rechtzeitige Leistung durch die Verkäuferin setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.

(2)   Die vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn das Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder die Verkäuferin Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; dies gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

(3)   Sofern die Verkäuferin nicht in der Lage ist, zum vereinbarten Termin zu leisten, wird sie den Käufer umgehend informieren.

(4)   Ist die Verkäuferin die Herstellerin und hat eine Verzögerung von mehr als 8 Wochen zu vertreten, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Käufer durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

(5)   Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Bei vereinbarter Lieferung auf Abruf ist die Verkäuferin berechtigt, Lieferungen zu versenden und zu berechnen, falls Lieferungen nicht binnen vereinbarter Frist ab Datum der Auftragsbestätigung vom Käufer abgerufen und zum Versand gebracht werden.

 

6. Gefahrübergang, Versicherung

(1)   Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald das Produkt das Werk der Verkäuferin oder deren Auslieferungslager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Verkäuferin weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei der Abnahme auf den Käufer über.

(2)   Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Verkäuferin ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt hat.

(3)   Die Verkäuferin verpflichtet sich, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten zu versichern.

(4)   Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt 9 dieser Bedingungen entgegenzunehmen. Dies gilt nicht im Falle von Falschlieferungen.

 

7. Direktlieferung von Endkunden

Eine Direktbelieferung von Endabnehmern erfolgt ausschließlich, wenn Endabnehmer eines Vertragspartners Aufträge für Rechnung dieses Vertragspartners direkt an Verkäuferin erteilen und Direktlieferung bzw. Selbstabholung verlangen. In diesen Fällen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Endabnehmer und der Verkäuferin, das den hier abgefassten AGB unterliegt. Die Verkäuferin behält sich in diesen Fällen ausdrücklich vor, bei der Ablehnung der Verrechnung durch den vom Endabnehmer angegebenen Händler (Depot) die Berechnung gegenüber dem Endabnehmer direkt vorzunehmen. Der Endkunde verpflichtet sich zum Ausgleich dieser Rechnung, es sei denn, er kann Zahlung an den von ihm zur Verrechnung benannten Händler nachweisen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

(1)   Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Verkäuferin gegenüber dem Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Verkäuferin (Vorbehaltsware).

(2)   Gerät der Käufer mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von der Verkäuferin gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, kann die Verkäuferin vom Käufer Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Käufers der Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Käufer dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck darf die Verkäuferin den Standort der Vorbehaltsware betreten. Die Rücknahmekosten trägt der Käufer.

(3)   Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Der Käufer tritt schon jetzt alle Rechte aus den diesbezüglichen Versicherungsverträgen und seine Ansprüche gegen deren Versicherer an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an.

(4)   Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich zu informieren. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung hiermit an. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an die Verkäuferin zu bewirken, als noch Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer bestehen.

(5)   Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für die Verkäuferin vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Verkäuferin stehenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Verkäuferin stehenden Sachen erwirbt diese Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Käufer der Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt die Verkäuferin hiermit an. Der Verkäuferin so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer.

(6)   Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(7)   Die Verkäuferin ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigt. Dabei obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten der Verkäuferin.

 

9. Rechte bei Mängeln (Gewährleistung)

(1)   Die Gewährleistung der Verkäuferin erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit ihrer Produkte. Ihre Gewährleistung ist ausgeschlossen:

  1. wenn die Produkte der Verkäuferin vom Käufer oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden;
  2. bei natürlichem Verschleiß;
  3. bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
  4. bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
  5. bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von der Verkäuferin nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

(2)   Der Käufer hat das Produkt unverzüglich nach Eingang hinsichtlich Identität, Menge, Transportschäden und sichtbaren Mängel zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel die einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Verkäuferin nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der Verkäuferin nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Verkäuferin ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3)   Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, stellen keine Sachmängel im Sinne dieser Bedingungen dar.

(4)   Die gesetzliche Gewährleistung der Verkäuferin wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung, d.h. nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, beschränkt. Der Käufer muss der Verkäuferin umgehend und ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls ist die Verkäuferin von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ausgetauschte Teile muss der Käufer an die Verkäuferin herausgeben.

(5)   Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Käufer berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer steht daneben kein Schadensersatzanspruch daneben zu.

(6)   Die Verkäuferin übernimmt die Gewährleistung bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen für die Dauer eines (1) Jahres ab Ablieferung oder Abnahme des Verkaufsgegenstandes. Nach diesem Zeitraum stehen dem Käufer keinerlei Gewährleistungsrechte mehr gegenüber der Verkäuferin zu. Nacherfüllungsmaßnahmen, also die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Mangelbeseitigung, lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen, sondern hemmen nur die für den ursprünglichen Liefergegenstand geltende Verjährungsfrist um die Dauer der durchgeführten Nacherfüllungsmaßnahme. In der Durchführung der Nacherfüllung durch die Verkäuferin liegt kein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Nr. 1 BGB.

(7)   Beim Verkauf gebrauchter Produkte sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin grundsätzlich ausgeschlossen.

(8)   Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Grund von Mängeln sind ausgeschlossen. Die Verkäuferin haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers.

(9)   Die Verkäuferin kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist.

(10)   Aufgrund des Bestehens eines Mangels steht dem Käufer keinerlei Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere bleibt er zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet.

 

10. Haftung

(1)   Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts eingeschränkt.

(2)   Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegensands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3)   Die Haftung der Verkäuferin, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)   Der Schadensersatz ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens, oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(5)   Für deliktische Ansprüche haftet die Verkäuferin entsprechend der vertraglichen Haftung; einschränke Haftungsvereinbarungen aus Vertrag gelten auch gegenüber dem Käufer.

(6)   Eine weitergehende Schadensersatzhaftung als nach den vorstehenden Regelungen ist ausgeschlossen.

(7)   Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzansprüchen hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

(8)   Eine Haftung der Verkäuferin ist ausgeschlossen, soweit der Käufer seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.

(9)   Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen.

(10)   Soweit die Haftung nach Vorstehendem ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Verkäuferin auch von Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner hat der Käufer die Verkäuferin von Ansprüchen Dritter wegen Schäden freizustellen, die durch eine zweckentfremdende Anwendung der Produkte durch den Käufer verursacht wurde oder ein ärztlicher Kunstfehler als Ursache nicht nachweislich ausgeschlossen werden kann.

(11)   Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und der Verkäuferin alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten.

 

11. Vertraulichkeit, Schutzrechte

(1)   Der Käufer wird alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen technischer wie geschäftlicher Art unabhängig vom Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses streng vertraulich behandeln, und zwar auch für die Zeit nach Abschluss oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Dieses gilt nur dann nicht, wenn der Käufer nachweist, dass er Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen berechtigterweise verwenden darf.

(2)   Auf die Anforderung der Verkäuferin sind sämtliche von der Verkäuferin stammenden Informationen (auch Kopien, Aufzeichnungen, etc.) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.

(3)   Von uns übergebende Zeichnungen, Spezifikationen, betrieblichen Unterlagen, Muster und Modelle, Matrizen, Formen, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel, sowie andere Unterlagen verbleiben im Eigentum der Verkäuferin und dürfen – soweit nicht für die Geschäftsbeziehungen notwendig – ohne unsere schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise weitergegeben oder vervielfältigt, ihr Inhalt – auch nicht teilweise – verwertet, elektronisch verarbeitet oder Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder sonst wie wirtschaftlich verwertet werden. Jegliche Be- oder Verarbeitung der genannten Gegenstände erfolgt für die Verkäuferin. An den genannten Gegenständen behält die Verkäuferin sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.

 

12. Verletzung von Rechten Dritter

Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Käufers, und werden durch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so stellt der Käufer die Verkäuferin von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.

 

13.  Sonstiges, Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2)   Gerichtsstand ist Ellwangen/Jagst. Die Verkäuferin ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

(3)   Ausschließlicher Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Ellwangen/Jagst.

(4)   Die Nichtwahrnehmung eines vertraglichen Rechts gilt nicht als Verzicht auf das betreffende Recht, es sei denn, dass dies dem anderen Vertragspartner vom Inhaber des Rechtes ausdrücklich und in schriftlicher Form mitgeteilt wird.

(5)   Der Käufer darf einzelne Rechte dieses Vertrages sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die Verkäuferin erteilt hierzu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung.

(6)   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des vorliegenden Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.

 

Stand: Juni 2023

Bitte lesen Sie hierzu auch:
wichtige Kundeninformationen